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Der fünfte Band der Urkunden Friedrichs II. umfasst die Diplome und Mandate von September 1222 bis zum geplanten Hoftag von Cremona im Juni 1226. Dieser Teilband mit 270 Urkunden und einem Nachtrag zum ersten Band zeigt die gesamte Bandbreite der kaiserlichen Herrschaft: Neben Empfängern und Begünstigten aus Deutschland und dem „Regnum Arelatense“ finden sich vor allem Empfänger aus dem Königreich Sizilien und Norditalien. In dieser Zeit der sich zusehends konsolidierenden Kanzlei wird die Form des feierlichen Privilegs entwickelt, wie sie in ihrer höchsten Ausformung bis zum Ende der Herrschaft des Kaisers verbindlich bleiben sollte. Seit Dezember 1225 führte Friedrich II. nach seiner Heirat mit Isabella, der Erbin des Königreichs Jerusalem, den Titel eines „Romanorum imperator semper augustus, Ierusalem et Sicilie rex“. Sein Handeln als Kaiser wurde neben der beginnenden Konfrontation mit den norditalienischen Kommunen vor allem durch die Auseinandersetzungen mit Papst Honorius III. bestimmt.
Eine Reihe von Urkunden ist von herausragender Bedeutung und auch für Nichtspezialisten in der Geschichte des Staufers von Interesse, etwa die Gründung der Universität von Neapel von Juni 1224 (D 1079), der Lübecker Reichsfreiheitsbrief von Mai 1226 (D 1169) und die in der Forschung umstrittene Goldbulle von Rimini für den Deutschen Orden, die das Datum März 1226 trägt (D 1158). Die beiden Letzteren sind jeweils in Doppelausfertigung ausgestellt und heute noch im Original erhalten. |