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Barta, Heinz
"Graeca non leguntur"
Zu den Ursprüngen des europäischen Rechts im antiken Griechenland Das griechische Recht in seinem kulturhistorischen Umfeld: Beispiele aus Dichtung, Geschichtsschreibung, Philosophie und Kautelarjurisprudenz Band 3,1
Bandnummer: Band 3,1
Umfang/Format: XXII, 547 Seiten
Sprache: Deutsch
Ausstattung: Buch (Hardcover)
Abmessungen: 17,00 × 24,00 cm
Gewicht: 1200g
Edition: 1. Auflage
Erscheinungsdatum: 04.01.2014
Preise: 58,00 Eur[D] / 59,70 Eur[A]
ISBN: 978-3-447-10036-6
Gesamtwerk
978-3-447-10036-6
Buchausgabe
58,00 Eur
978-3-447-19293-4
E-Book (pdf)
58,00 Eur
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An den Griechen lässt sich Kulturentstehung als das Zusammenspiel der kreativen Kräfte einer Gesellschaft studieren: So wurden die Griechen zu Erfindern von ‚Politik’ und anderen Gesellschaftsdisziplinen. Philosophen interessierten sich über die eigene Disziplin hinaus für Recht, Dichtung, Geschichte, Mathematik oder Zoologie. Bürgerinnen und Bürger gingen ins Theater, erfreuten sich an Kunstwerken auf der Agora und in Heiligtümern oder besuchten Herodots Geschichtsvorträge. Ähnliches galt für die Teilnahme am öffentlichen Leben, das erstmals unvermittelt gelebt werden konnte – in der Volksversammlung (Ekklesia), dem Volksgericht (Heliaia), im Rat (Boulé) oder bei den zahlreichen Festen. Daraus resultierte wissenschaftlich gelebte Interdisziplinarität: Aristoteles lehrte in jungen Jahren an Platons Akademie ‚Rhetorik’, schrieb parallel eine ‚Poetik’ und später eine ‚Politik’, interessierte sich für Recht, Verfassung und Solons Gesetzgebung und verfasste daneben philosophische Werke. Zusätzlich blieben die großen Denker keineswegs unter sich, sondern waren bestrebt, ihr Wissen anderen Menschen im Theater, in Vorlesungen oder Bestattungsreden zugänglich zu machen: Kultur diente dem Gemeinwesen.
Band III von Heinz Bartas Graeca-Projekt zur Bedeutung der antiken griechischen Rechtsentwicklung geht beispielhaft auf die Beziehungen von Dichtung und Geschichtsschreibung, Recht und Gerechtigkeitsdenken und auf die bereits hochentwickelte griechische Rechtspraxis ein, die als Kautelarjurisprudenz von großer Bedeutung war, wovon wiederum Rom und Europa profitierten. – Gesetzgebung, Kautelarjurisprudenz, Rhetorik und das Rechtsdenken von Philosophen führten zum Entstehen der griechischen Rechtswissenschaft.

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