Wir nutzen Cookies, um Ihre Online-Erfahrung zu verbessern. Indem Sie Harrassowitz-Verlag.de nutzen, akzeptieren Sie unsere Cookies. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
english version
 
 
 
Selbstarchivierung und Nutzung von pdf-Sonderdrucken
Mit der Annahme eines Artikels zur Veröffentlichung in einem Sammelband oder einer Zeitschrift überträgt die Autorin/der Autor dem Verlag grundsätzlich das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts (in der Regel für die Dauer von 12 Monaten ab Erscheinen des Artikels, sofern nichts anderes vereinbart wurde).
Dies gilt sowohl für gedruckte als auch für elektronische Versionen sowie für die Einspeicherung des Artikels in Datenbanken und seine Verbreitung online und offline.

Für den persönlichen Bedarf darf die Autorin/der Autor die Sonderdruck-pdf ihres/seines Artikels per E-Mail an Fachkollegen verschicken oder sie in eigenen Seminaren und Kursen verwenden. Ausgenommen sind die kommerzielle Nutzung oder eine systematische Verteilung der pdf.

Für eine Online-Archivierung gelten folgende Regeln:
Sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verlag getroffen wurden, darf die Druckfassung des Artikels (pdf) nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Erscheinen online selbst archiviert werden, jedoch ausschließlich auf der persönlichen Webseite der Autorin/des Autors oder auf einem Server der Forschungseinrichtung, bei der die Verfasserin/der Verfasser arbeitet. Eine Genehmigung des Verlags ist hierfür nicht erforderlich, jedoch soll ein vollständiger Quellenhinweis hinzugefügt werden.
Materialien aus fremden Quellen, insbesondere Abbildungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Für sie müssen beim jeweiligen Rechteinhaber die Verwendungsrechte eingeholt werden.

Merke: Autorenprofile auf Sammel-Plattformen wie Academia.edu und Researchgate gelten nicht als persönliche Webseite im hier gemeinten Sinn!

Wiederveröffentlichung von Artikeln / Lizenzen und Abdrucke
Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Autorin/der Autor berechtigt, nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Erscheinen des Artikels über ihren/seinen Text frei zu verfügen und ihn anderweitig sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form zu veröffentlichen. Die vom Verlag zur Verfügung gestellte pdf darf hierfür nicht verwendet werden.

Für eine Selbstarchivierung oder Wiederveröffentlichung vor Ablauf der genannten Frist benötigen Sie die Genehmigung des Verlags.

Bei allen Fragen zum Thema Rechte, Lizenzen, Selbstarchivierung kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin Theresa Schüler: tschueler@harrassowitz.de / Telefon 0611-530 911
Loading...
×