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Dornauer, Aron A.
Das Archiv des assyrischen Statthalters Mannu-ki-Aššur von Guzana /Tell Halaf
Ausgrabungen auf dem Tell Halaf in Nordost-Syrien
series:
volume: 3,3
pages/dimensions: VII, 116 Seiten
language: Deutsch
binding: Buch (Paperback)
dimensions: 24,00 × 34,50 cm
weight: 1100g
edition: 1. Auflage
publishing date: 05.01.2014
prices: 54,00 Eur[D] / 55,60 Eur[A]
ISBN: 978-3-447-10111-0
978-3-447-10111-0
Printed Version
54,00 Eur
978-3-447-19299-6
E-book (pdf)
54,00 Eur
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Im Jahr 1912 fand Max Freiherr von Oppenheim auf der Zitadelle der neuassyrischen Provinzhauptstadt Guzana (modern Tall ?alaf) die Überreste des Archivs des Statthalters Mannu-ki-Aššur (max. 808–764). Eine erste Bearbeitung der Texte von Ernst F. Weidner erschien 1940 im sechsten Beiheft des Archivs für Orientforschung. Die vorliegende Neubearbeitung von Aron A. Dornauer berücksichtigt das seitdem gewachsene Wissen und stellt die Texte in den soziohistorischen Kontext einer Phase, in der Assyrien das eroberte Obermesopotamien in das Provinzialsystem des sich formierenden assyrisch-obermesopotamischen Territorialstaats integrierte. Die administrativen Urkunden und Briefe dokumentieren Getreide, Groß- und Kleinvieh für Abgaben sowie Personal für zivilen und militärischen Frondienst. Infanteristen und Schleuderer, Streitwagen- und Hilfstruppen sowie der Tross werden ausgehoben, mit Waffen, Rüstzeug, Equiden und Proviant ausgerüstet. Gold und Gesandte aus dem Westen werden durch Guzana geleitet; Personen werden des Rechtsbruchs beschuldigt; Rituale werden organisiert. Neben der Kommunikation innerhalb der Provinz dokumentieren die Texte die Kommunikation der Provinzadministration mit königlichen Büros in Kal?u, mit Offiziellen benachbarter Provinzen und Magnaten wie dem turtanu, für den die Provinzverwaltung Streitwagen und Truppen bereitzustellen hatte. Briefformat, Schriftgebrauch und Duktus unterscheiden sich von den jüngeren Texten aus Ninive, Kal?u und Assur. Eine Besonderheit der Einleitung des Briefformulars des turtanu und des Mannu-ki-Aššur dokumentiert, dass sich in der ersten Hälfte des 8. Jahrhunderts nicht nur die Magnaten königliche Prärogative angeeignet haben.

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