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Die Regierungszeit Kaiser Ludwigs des Frommen (814–840), des Sohnes und Nachfolgers Karls des Großen, gilt als Epoche der klassischen karolingischen Herrscherurkunde schlechthin. Zweifellos erreichen die Produkte der ludowicianischen Kanzlei – unlängst erstmals in kritischer Edition vorgelegt – in Bezug auf das Layout, aber auch mit Blick auf das Formular eine bis dahin nicht gekannte Konstanz. Dazu passt, dass uns neben den über 400 Diplomen des Kaisers aus dem Umkreis der Kanzlei auch eine Formelsammlung überliefert ist, die eine Zusammenstellung von Mustertexten für Herrscherurkunden bietet. Diese Sammlung, die sogenannten ‚Formulae imperiales‘, steht im Zentrum der vorliegenden Studie. Analysiert wird das Verhältnis der Formeltexte zum erhaltenen Urkundenkorpus, also der Gebrauch des in den ‚Formulae imperiales‘ gespiegelten Formulars in den konkret ausgestellten Diplomen. Dabei werden bisher offene Fragen zu Charakter, Funktion und Genese der ‚Formulae imperiales‘ zu lösen versucht sowie Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Herrscherkanzlei gezogen. Zugleich wird nach den Konsequenzen für unser Verständnis von Urkundenpraxis und Schriftlichkeit im Umfeld Ludwigs des Frommen gefragt. Hier zeichnet sich eine veränderte Sicht auf manche überkommene Vorstellung ab, die über das engere Thema hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die karolingische Kanzleipraxis ist. Ein umfangreicher Anhang dient der Dokumentation der im Zuge des Textvergleichs erzielten Ergebnisse.
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