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Zu den Desideraten der Forschung zum Pietismus zählen eingehende Untersuchungen zu Territorien, die heute kaum noch mit dieser Frömmigkeitsbewegung assoziiert werden, für eine bestimmte Zeit aber durchaus davon mitgeprägt wurden. Der vorliegende Band trägt dem Rechnung.
Durch die 1671 erwirkte Einbeziehung des Braunschweiger Stadtgebiets in das Wolfenbütteler Territorium entstand ein Zwiespalt wegen der unterschiedlichen Akzeptanz der Konkordienformel. Hinzu kam die Parteinahme des regierenden Fürsten Rudolf August für den Pietismus, welche in einem Konflikt mit seinem mitregierenden Bruder Anton Ulrich resultierte. Schließlich musste er sich ihm sowie dem Wolfenbütteler geistlichen Konsistorium beugen und das für viele andere Territorien maßgebliche „Pietisten-Edikt“ vom 9. März 1692 akzeptieren, was die Exilierung hochrangiger Wolfenbütteler Geistlicher nach sich zog. Die Beiträge im vorliegenden Band zentrieren sich um das Edikt. Sie zeigen die vorbereitende calixtinisch-irenische Situation zur Zeit Herzog Augusts d. J., der in Kontakt mit „vorpietistischen“ Theologen wie Arndt, Andreae und Lütkemann und insbesondere auch mit dem Kirchenkritiker Christian Hoburg stand. Die territorialgeschichtliche Relevanz des Edikts beleuchten Beiträge zu seiner Entstehung und seinen Folgen wie auch zur kontrastierenden Situation im benachbarten Kurfürstentum Hannover, ferner zu damit zusammenhängenden Vorgängen im Harz und in der Stadt Wolfenbüttel selbst. Frömmigkeits- und musikgeschichtliche Auswirkungen des Pietismus in Wolfenbüttel und in Gandersheim beschreiben Beiträge zur Gebet- und Gesangbuchliteratur. Ein Quellenteil zum Fürstentum Wolfenbüttel rundet den Band ab. |