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Lauritz Noack zeigt in seiner Studie auf der Grundlage einer genauen philologischen und philosophischen Interpretation und der Perspektive der Neuen Institutionenökonomik, dass von einer Aufwertung der Volksreligion keine Rede sein kann, da sie weder einen originellen noch einen direkten Beitrag zur Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele leistet; vielmehr stellt sie lediglich den Rahmen zur Verfügung, mit dessen Hilfe eine bestimmte Werteordnung vermittelt werden soll. Das Fundament dieser Werteordnung ist aber nicht religiöser, sondern philosophischer Natur. Die Volksreligion ist demnach zwar ein wichtiger Aspekt der Gesetzgebung, aber nur der Form und nicht ihrem Inhalt nach: Sowohl das Ziel der Gesetzgebung, den Bürgern ein langfristig glückliches Lebens auf der Basis maßvollen und tugendhaften Verhaltens zu ermöglichen als auch die Umsetzung dieses Ziels über den Weg der Implementierung ethischer Regeln sind genuin philosophischer Natur. |