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Akte der heute sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit, insbesondere Immobilientransaktionen, erfolgten in den mittelalterlichen Kreuzfahrerstaaten anfangs vor den Cours des Bourgeois, den Geschworenengerichten für die Klasse der freien, nichtadligen Siedler aus dem Abendland. Sie arbeiteten unter dem Vorsitz der Vizegrafen. Später erledigten überwiegend die öffentlichen Notare diese Geschäfte. Obwohl die Vizegrafen auf lokaler Ebene die wichtigsten Funktionäre des Königs oder der Barone waren, sind sie mit Ausnahme der Vizegrafen von Nablus in der Forschung ungenügend aufgearbeitet. Gelegentliche Bemerkungen stützen sich auf die Rechtsbücher der Bourgeois, lassen aber die wichtigeren Urkunden weitgehend unberücksichtigt. Insbesondere fehlt es im Gegensatz zu den hohen Kronämtern an einer Zusammenstellung der bekannten Vizegrafen. Für das öffentliche Notariat in den Kreuzfahrerstaaten gibt es überhaupt keine Vorarbeiten – selbst die gängigen Handbücher zur Geschichte des Notariats schweigen.
Der Band untersucht eingangs die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Tätigkeit der Cour des Bourgeois, danach neben anderen, weniger wichtigen Konkurrenten die Entwicklung der öffentlichen Notare und ihre Arbeit. In Appendizes befinden sich 12 edierte Urkunden zur Tätigkeit der Cour des Bourgeois, eine Liste der Vizegrafen mit Belegen, Untersuchungen ihrer Standesqualität sowie eine Liste der 124 bekannten Notare mit Einzelnachweisen ihrer Arbeit. |