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Die päpstliche Kanzlei erfuhr im Spätmittelalter, nicht zuletzt durch die stetige Ausdifferenzierung des kirchlichen Benefizialwesens, einen gewaltigen Zuwachs ihrer Amtsgeschäfte. Einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser enormen bürokratischen Herausforderung leisteten die Regule Cancellarie apostolice, die päpstlichen Kanzleiregeln. Sie halfen nicht nur, interne Abläufe zu organisieren, regelten so etwa Fragen zum Geschäftsgang und zum Stilus Curie, sondern stellten darüber hinaus eine Informationsgrundlage für all jene dar, die sich um kirchliche Pfründen bemühten. Als relevante Teilkodifikation des spätmittelalterlichen Kirchenrechts erfuhren die päpstlichen Kanzleiregeln sowohl handschriftlich als auch durch den frühen Buchdruck starke Verbreitung. Erstmals liegt nun eine Edition der Regule Cancellarie der Päpste Innozenz VIII. (1484–1492) und Alexander VI. (1492–1503) vor. Beigefügte Druckkataloge liefern ausführliche Beschreibungen aller bislang bekannten Kanzleiregel-Inkunabeln und ordnen die zum Teil unübersichtliche Überlieferung, die im Inkunabeldruck über vier Pontifikate hinweg nachgezeichnet wird. Erste Zensur- und Regulierungsmaßnahmen gegen die Verbreitung ungeprüfter Texte werden dabei ebenso in den Blick genommen wie die biographischen Hintergründe der Pioniere der „Schwarzen Kunst“.
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