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Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen die in den sogenannten Inquisitoren-Handbüchern überlieferten Papsturkunden und juristischen Consilia zugunsten der Inquisitoren des 13. Jahrhunderts. Der erste Teil analysiert über vierzig weitgehend unerforschte Handschriften – darunter auch Neuentdeckungen – und erläutert die Abhängigkeiten zwischen ihnen. Ihm folgt ein Regestenwerk, das alle in den Handschriften überlieferten Papsturkunden anführt und dazu auch mehrere Editionen und Teileditionen von bisher ungedruckten Urkunden enthält; die entsprechenden Originalbriefe werden zusammen mit den relevanten Kanzleinotizen angegeben. Der zeitliche Rahmen des Regestenwerks umfasst die Pontifikate von Gregor IX. (1227–1241) bis einschließlich Nikolaus IV. (1288–1292), die Zeit vor der Aufnahme der neuen Gesetzgebung in den Liber Sextus. Der dritte Teil beinhaltet ein Repertorium der gelehrten Gutachten, das von einer kritischen Edition des hoch geschätzten Consiliums von Guido Fulcodii (Clemens IV.) zugunsten der provenzalischen Dominikaner-Inquisitoren begleitet wird. Zudem wird diese wertvolle rechtshistorische Quelle mit einem Plagiat in der mittelalterlichen Kanonistik in Verbindung gebracht: Das Consilium wurde vom berühmten Bologneser Rechtslehrer Guido de Baysio abgeschrieben und seinem eigenen Kommentar zum Liber Sextus beigegeben. Am Schluss werden die Entwicklung des Ketzer-Inquisitionsverfahrens sowie Organisation und Verfahrensweise der Inquisitoren unter Heranziehung der neu erschlossenen Quellen dargestellt.
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